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Sachkunde Pferd

2008 4. März 2.jpg

§ 11 des Tierschutzgesetzes (Auszug)

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Wer gewerbsmäßig, ...........
a)  Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, züchten oder halten,
b)  mit Wirbeltieren handeln,
c)  einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten,
d)  Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen, ........
......... will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 

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Der Sachkundekurs gliedert sich in drei Teile:

  • Basiswissen für jeden, der beruflich oder in seiner Freizeit mit Pferden umgeht

  • Erweitertes Wissen für gewerbliche Pferdehalter, die nicht schon über eine Ausbildung in einem "Pferdeberuf" verfügen.

  • Zusatzqualifikation für die Ausübung des Berufes "zertifizierter Hufpfleger BPHC"

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